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Finanzlexikon: einzelkosten

einzelkosten

Einzelkosten bezeichnen Kosten, welche einem Kostenträger ( z.B. Produkt oder Dienstleistung) einzeln, d.h. direkt zurechnebar sind. Typischerweise werden die als Einzelkosten bewerteten Einsätze vollständig verbraucht, d.h. sie werden Bestandteil des erzeugten Kostenträgers.

Ein typisches Beispiel sind Materialkosten.

Das Gegenteil von Einzelkosten stellen die Gemeinkosten dar.

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